Das Sachverständigenbüro Brandt berät und unterstützt Sie bei dem Thema Immobilienbewertung & Erbschaft. Wir schaffen Sicherheit für Vermögensaufteilungen & auch bei der Erbschaftsteuer.
Erbschaft - und nun? Wir ermitteln für Sie zunächst den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilien.
Wir berechnen die tatsächliche Rendite Ihrer Immobilie - angefangen bei der Wertermittlung bis zur Überprüfung der wirtschaftlichen Nutzung.
Wir unterstützen Sie beim gesamten Prozess unter anderem durch die Prüfung von Verträgen und durch die Begleitung notarieller Vorgänge. Auf Wunsch auch durch unsere Juristen.
Sie meinen, das Finanzamt bewertet Ihre Immobilie zu hoch? Wir überprüfen auch Wertermittlungen auf deren Stichhaltigkeit.
In der Regel können wir Ihnen Termine innerhalb von wenigen Tagen anbieten und Ihnen eine erste verlässliche Werteinschätzung geben.
Profitieren Sie von der Erfahrung eines anerkannten und unabhängigen Gutachters - zertifiziert vom TÜV Rheinland.
In einem Telefonat erläutern wir Ihnen die Vorgehensweise und beantworten Ihre Fragen. Darüber hinaus stimmen wir mit Ihnen unsere konkrete Aufgabenstellung und die notwendigen Unterlagen ab.
Unser Sachverständiger macht mit Ihnen eine Vor-Ort-Besichtigung zum Festpreis, gibt Ihnen eine mündliche Einschätzung und unterbreitet Ihnen wenn nötig ein Angebot für ein schriftliches Gutachten.
Wir erstellen Ihnen fachlich fundierte Stellungnahmen und besprechen mit Ihnen die Ergebnisse. Danach können wir den Versand der Gutachten übernehmen und archivieren den gesamten Vorgang.
Mündliche Werteinschätzung für Hamburg & Umgebung zum Festpreis.
Je nach Wert des Objektes und Entfernung bieten wir Ihnen einen Vor-Ort-Termin mit mündlicher Einschätzung ab 390 Euro (Kleinobjekte im Stadtgebiet Hamburg bereits ab 290 Euro). Diese kostengünstige Form einer Wertermittlung ist für Kaufinteressenten und auch für Immobilienverkäufer meist völlig ausreichend.
Die schriftliche Stellungnahme zur Verkehrswertermittlung.
Unser Kurzgutachten ist eine schriftliche Stellungnahme zu unserer Immobilienbewertung in Kurzform. Diese Wertgutachten sind für Käufer und Verkäufer von Immobilien interessant, die gerne einen schriftlichen Nachweis für Dritte wünschen.
Eine umfangreiche Immobilienbewertung.
Eine Verkehrswertermittlung nach §194BauGB wird in der Regel von einem Gericht beauftragt, vorallem in Fällen wie Scheidungen oder bei strittigen Erbschaftsfragen. Wie alle gutachterlichen Stellungnahmen werden auch diese sehr umfangreichen Gutachten nach einem Sachwertverfahren, einem Vergleichswertverfahren und einem Ertragswertverfahren erstellt und unterscheiden sich lediglich durch bestimmte Richtlinien und Korrekturfaktoren.
1
Jahre Erfahrung
500
Kunden seit 2010
500
Bewertete Immobilien seit 2010
100
Erstellte Gutachten seit 2010
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf: Tel. 0157 92497274
Oder schreiben Sie uns einfach, wir rufen gerne zurück.
Mit dem Sachverständigenbüro Brandt sind wir absolut zufrieden: Sehr flexibel, kompetent, freundlich, seriös, fair, verlässlich und unkompliziert. Marianne Führmann auf Facebook
Wir haben uns zu bedanken, für die extrem professionelle und zugleich persönliche Beratung. Ein großes Lob an Herrn Brandt und ebenso für die Leute im Hintergrund. Daniel T.
Wir bedanken uns, für Ihre selbstverständliche, ausdauernde und kompetente Unterstützung bei unserer Immobiliensuche! Wir wissen, dass dies eigentlich nicht selbstverständlich ist – 1.000 gracias! Familie Koch