Eine Immobilie oder ein Grundstück zu verschenken bedeutet Schenkungssteuer zu zahlen. Wir überprüfen Einwertungen vom Finanzamt & erstellen gegebenenfalls Gegengutachten.
Sicherheit bei Schenkung: Wir ermitteln für Sie den tatsächlichen Verkehrswert von Haus, Wohnung oder Grundstück - auch zur Ermittlung der Schenkungssteuer.
Unsere Sachverständigen prüfen bei Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung auch notwendige Sanierungen. So kennen Sie die tatsächlichen Investitionskosten - auch für die Steuererklärung.
Wir unterstützen Sie beim gesamten Ablauf einer Schenkung unter anderem durch die Prüfung von Verträgen und durch die Begleitung notarieller Vorgänge. Auf Wunsch auch durch unsere Juristen.
Sie haben bereits einen Verkehrswert vom Finanzamt vorliegen und möchten eine zweite Meinung? Wir überprüfen auch Wertermittlungen auf deren Stichhaltigkeit.
In der Regel können wir Ihnen Termine innerhalb von wenigen Tagen anbieten und Ihnen eine erste verlässliche Werteinschätzung geben.
Profitieren Sie von der Erfahrung eines anerkannten und unabhängigen Gutachters - zertifiziert vom TÜV Rheinland.
In einem Telefonat erläutern wir Ihnen die Vorgehensweise und beantworten Ihre Fragen. Darüber hinaus stimmen wir mit Ihnen unsere konkrete Aufgabenstellung und die notwendigen Unterlagen ab.
Unser Sachverständiger macht mit Ihnen eine Vor-Ort-Besichtigung zum Festpreis, gibt Ihnen eine mündliche Einschätzung und unterbreitet Ihnen wenn nötig ein Angebot für ein schriftliches Gutachten.
Wir erstellen Ihnen fachlich fundierte Stellungnahmen und besprechen mit Ihnen die Ergebnisse. Je nach Anforderung können wir so vorliegende Verkehrswerte vom Finanzamt überprüfen.
Mündliche Werteinschätzung für Hamburg & Umgebung zum Festpreis.
Je nach Wert des Objektes und Entfernung bieten wir Ihnen einen Vor-Ort-Termin mit mündlicher Einschätzung. Diese kostengünstige Form einer Wertermittlung ist für Kaufinteressenten und auch für Immobilienverkäufer meist völlig ausreichend.
Unsere Prüfung zum Festpreis.
Bei Einwertungen durch das Finanzamt kommt es immer wieder dazu, dass Grund & Boden zum Objekt nicht korrekt aufgeteilt und somit für Sie ungünstige Einwertungen vorgenommen werden. Wir prüfen diese Einwertungen zum Festpreis ab 250 Euro und erstellen Ihnen bei Bedarf ein Gegengutachten.
Eine umfangreiche Immobilienbewertung.
Eine Verkehrswertermittlung nach §194BauGB wird in der Regel von einem Gericht beauftragt, vorallem in Fällen wie Scheidungen oder bei strittigen Erbschaftsfragen. Wie alle gutachterlichen Stellungnahmen werden auch diese sehr umfangreichen Gutachten nach einem Sachwertverfahren, einem Vergleichswertverfahren und einem Ertragswertverfahren erstellt und unterscheiden sich lediglich durch bestimmte Richtlinien und Korrekturfaktoren.
1
Jahre Erfahrung
500
Kunden seit 2010
500
Bewertete Immobilien seit 2010
100
Erstellte Gutachten seit 2010
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf: Tel. 0157 92497274
Oder schreiben Sie uns einfach, wir rufen gerne zurück.
Mit dem Sachverständigenbüro Brandt sind wir absolut zufrieden: Sehr flexibel, kompetent, freundlich, seriös, fair, verlässlich und unkompliziert. Marianne Führmann auf Facebook
Wir haben uns zu bedanken, für die extrem professionelle und zugleich persönliche Beratung. Ein großes Lob an Herrn Brandt und ebenso für die Leute im Hintergrund. Daniel T.
Wir bedanken uns, für Ihre selbstverständliche, ausdauernde und kompetente Unterstützung bei unserer Immobiliensuche! Wir wissen, dass dies eigentlich nicht selbstverständlich ist – 1.000 gracias! Familie Koch